Die beste Vorbereitung fängt natürlich im Grunde damit an, sich neben konkretem Reiseziel, einer speziellen Praktikumsstelle oder den Studienangeboten einen generellen Überblick über die Besonderheiten des jeweiligen Landes zu verschaffen, das angesteuert werden soll. Dies kann zum Beispiel am einfachsten auf den Seiten des Auswärtigen Amtes geschehen, da hier „aus erster Hand“ die wichtigsten Informationen auf dem aktuellsten Stand in gebündelter Form versammelt sind.
Jenseits dieses doch recht allgemeinen Tipps lassen sich folgende Hinweise geben:
Reisepass / Personalausweis
Durch das Schengener Abkommen der EU ist ein freier Personenverkehr über die Grenzen von 22 Mitgliedstaaten möglich, so dass es in folgenden Ländern keine Grenzkontrollen mehr gibt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Island und Norwegen.
Nicht zuletzt weil an den Binnengrenzen aber Kontrollen aus Gründen der öffentlichen Ordnung durchgeführt werden dürfen, sollte man immer einen gültigen Reisepass oder Personalpass mit sich führen. Eines von beiden Dokumenten benötigt man auch für Irland, das Vereinigte Königreich und die EU-Neulinge Zypern, Bulgarien und Rumänien.
Visum
Mit den Schengen-Bestimmungen wurde auch eine gemeinsame Visumpolitik in den oben erwähnten Mitgliedstaaten eingeführt. Nach dieser ist man verpflichtet, bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage pro Halbjahr andauern, ein Visum zu beantragen. Dies kann man zwar auch noch vor Ort erledigen, aber Stress vermeidet man, indem man vorab einfach die jeweilige Botschaft kontaktiert.
Krankenversicherung
Obwohl jedem EU-Bürger ein Grundschutz im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems des jeweiligen Mitgliedslandes im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls gewährleistet wird, sind zusätzliche Maßnahmen empfehlenswert. Den einfachsten und schnellsten Weg, sich im EU-Ausland abzusichern, bietet die Europäische Krankenversicherungskarte. Denn erstens ist jede Krankenversicherung verpflichtet, auf Antrag diese oder zumindest eine provisorische Ersatzbescheinigung kostenlos auszustellen. Zweitens können sie die jeweiligen Leistungserbringer im Gesundheitswesen sofort identifizieren, da sie in allen Mitgliedsländern einheitliche Merkmale aufweist, so dass die Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsmitgliedstaats unkomplizierter bereitgestellt werden. Und drittens erhält man entweder eine sofortige Erstattung der am Aufenthaltsort erforderlichen Behandlungskosten oder eine raschere Erstattung nach der Rückkehr. Einschränkend sei erwähnt, dass sie nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor gilt.
Für einen umfassenderen Schutz oder bei längeren Aufenthalten bietet sich eventuell auch eine spezielle Auslandskrankenversicherung an, die zum Beispiel für Studenten mit Beiträgen zwischen ungefähr 30 und 60 Euro zu haben ist. Sie macht vor allem Sinn, weil die Leistungsinanspruchnahmen in den jeweiligen Ländern unterschiedlich geregelt sind. So kann es sein, dass die Europäische Krankenversicherungskarte nicht überall beim Arzt oder im Krankenhaus abgegeben werden kann, ein sehr hoher Eigenanteil zu leisten ist oder nur äußerst geringe Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
Internationaler Studentenausweis
Nicht essenziell, aber dennoch empfehlenswert ist das Beantragen des Internationalen Studentenausweises. Denn mit ihm gehen etliche kleine Ermäßigungen einher, sei es bei Flügen, Unterkünften oder Theatern, so dass sich die Geldbörse im Laufe des Aufenthaltes durchaus dankbar zeigen wird. Er hat eine international festgelegte Gültigkeitsdauer, die immer vom 01.09 eines Jahres bis zum 31.12. des folgenden Jahres reicht, und kann bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung bzw. eines Schülerausweis für derzeit 12 Euro in allen studentischen Reisebüros, Studentenwerken oder Studierendenvertretungen beantragt werden.
Führerschein
Wer beabsichtigt, seine Mobilität mit dem Auto zu optimieren, braucht sich übrigens um die Gültigkeit seines dafür notwendigen Dokumentes keine Sorgen zu machen, da der übliche EU-Führerschein, wie der Name schon verrät, in allen EU-Mitgliedstaaten gültig ist.
Notruf
Und falls doch einmal alle Stricke reißen sollten und tatsächlich Not am Mann ist, sei zuguterletzt noch auf die Notrufnummer 112 verwiesen, unter der in allen EU-Ländern die Notdienste sowohl aus dem Festnetz als auch vom Mobilfunk aus zu erreichen sind.